Für das Haus- und Hofflächenprogramm wurden zusätzliche Fördergelder bereitgestellt. Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen können für die Verschönerung ihres Hauses einen Zuschuss bekommen, wenn sich das Haus im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand“ befindet. Dies lohnt sich in mehrfacher Hinsicht: Einerseits kann man bei der Sanierung der eigenen Immobilie bares Geld sparen, andererseits kommt es dem Werterhalt, einer besseren Vermietbarkeit sowie dem Erscheinungsbild des Viertels zu Gute.

Eine sanierte Altbauzeile.

Auch im Ostmannturmviertel wurden bereits einige Gebäude saniert. Halten Sie die Augen offen, wenn Sie in der August-Bebel-, Walther-Rathenau-, Lena-Lappe-, Hanns-Bisegger- oder Brandenburger Straße unterwegs sind – die neu gestalteten Hausfassaden leuchten in frischen Farben!

Fördermittel können für die Renovierung, Restaurierung und Begrünung von Hausfassaden und -dächern beantragt werden. Auch die Gestaltung von Hof- und Gartenflächen kann bezuschusst werden, beispielsweise eine Begrünung. Antragsberechtigt sind Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte.

Sie wohnen in einer Mietwohnung? Dann sprechen Sie doch mit ihrem Vermieter bzw. ihrer Vermieterin über das Fassadenprogramm.

Wichtig: Um eine Förderung aus Mitteln des Fassadenprogramms zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Mit den Projekten bzw. Arbeiten darf erst nach der schriftlichen Bewilligung begonnen werden.